Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2007 - II B 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17033
BFH, 24.01.2007 - II B 77/06 (https://dejure.org/2007,17033)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2007 - II B 77/06 (https://dejure.org/2007,17033)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - II B 77/06 (https://dejure.org/2007,17033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 7h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7a; FGO § 86 Abs. 3
    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • datenbank.nwb.de

    § 86 Abs. 3 FGO bietet keine Rechtsgrundlage, die Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h EStG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.2006 - X B 65/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - II B 77/06
    Die vom FG gegen seinen Beschluss (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2006 X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699) zugelassene Beschwerde (§ 128 Abs. 1 FGO) ist zulässig, aber unbegründet.

    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).

  • BFH, 18.07.2006 - X B 39/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - II B 77/06
    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - II B 77/06
    Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden und bereits vorhandenen Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2001 VII B 199/00, BFH/NV 2001, 1366).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 45/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - II B 77/06
    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 28.06.2006 - VII B 122/06

    Außerordentliche Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfe-Beschluss

    Auszug aus BFH, 24.01.2007 - II B 77/06
    Das FG hat hierbei zu Recht die vom Kläger ausdrücklich als "außerordentliche Beschwerde" erhobene Beschwerde nicht als solche gewürdigt; denn sie wäre schon nicht statthaft gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 122/06, BFH/NV 2006, 1863).
  • BFH, 19.07.2007 - IX B 88/07

    Urkundenvorlage nach § 86 Abs. 3 FGO; Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung

    Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden und bereits vorhandenen Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 II B 77/06, BFH/NV 2007, 950, m.w.N.).

    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 950, m.w.N.).

  • BFH, 30.07.2007 - II E 1/07

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH

    Mit Beschluss vom 24. Januar 2007 II B 77/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Mecklenburg-Vorpommern kostenpflichtig zurückgewiesen, mit der es seinem Antrag, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, ihm eine Bescheinigung nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszustellen, rechtmäßig ist, nicht entsprochen hatte.

    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde und erst recht die Absicht, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, berühren die Fälligkeit der Gerichtskosten, die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG mit der Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 24. Januar 2007 II B 77/06 eingetreten ist, nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 2003 V ZR 416/02, Das juristische Büro 2004, 439).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht